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AGB

OVA Design, Inhaber Mark Soldini, handelnd unter «Das Habitat» · Stand: Oktober 2026 · Version 1.1

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen OVA Design, Inhaber Mark Soldini, handelnd unter «Das Habitat», im Folgenden «Das Habitat» genannt, und dem Auftraggeber verbindlich, sofern sie im Angebot, im Vertrag, in der Auftrags- oder Anmeldebestätigung von Das Habitat als anwendbar erklärt werden. Für Kurse, Workshops und Veranstaltungen gelten zusätzlich die Bestimmungen in Ziff. 9, für Designerinnen, Designer und Experts auf der Plattform zusätzlich jene in Ziff. 10 und 11.

1.2 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Vertrag dennoch durchgeführt wird. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von Das Habitat schriftlich bestätigt werden.

1.3 Das Habitat behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Das Habitat wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen.

1.4 Alle Vereinbarungen, Vertragsänderungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der schriftlichen Form gleichgestellt.

1.5 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote von Das Habitat sind freibleibend und unverbindlich. Kostenschätzungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Offerte verfügbaren Informationen und sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

2.2 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Das Habitat eine Annahmeerklärung oder Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt hat. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn Das Habitat mit der Ausführung des Auftrages beginnt.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

3.1 Das Habitat bietet Dienstleistungen in den Bereichen Gestaltung, Kommunikation, Technologie und Weiterbildung an:

a) Design & Technologie: Beratung und Konzeption (Strategie, UX/UI, Informations- und technische Architektur); Entwicklung und Integration, Prototyping, Automationen und Workflows; Content-Integration, Performance-Optimierung, technische SEO-Basics; Qualitätssicherung/Testing, Schulungen, Go-Live; KI-gestützte Services (z. B. Generierung, Analyse, Automatisierung) gemäss Beauftragung – Nutzung externer KI-Dienste nur unter Beachtung der Anbieterbedingungen, der Vertraulichkeit und des Datenschutzes (vgl. Ziff. 12 und 14).

b) Kommunikation und Online-Marketing: Kampagnen, Content-Produktion, Social Media, SEA/SEO, Analytics/Tracking, Reportings und E-Mail-Marketing.

c) Inhalte und Drittleistungen: Beauftragung externer Leistungen (z. B. Text, Lektorat, Übersetzung, Foto/Film, Illustration, Models, Locations) sowie Lizenzen (Bild/Schrift/Musik) im Namen und auf Rechnung des Kunden oder – wenn vereinbart – über Das Habitat weiterverrechnet; es gelten die AGB und Lizenzen der Anbieter.

d) Kurse, Workshops und Veranstaltungen: Workshops, Talks, Live-Demos und weitere Formate im Studio oder bei Kunden gemäss Ziff. 9.

e) Experts: Kuration und Vermittlung von Designerinnen, Designern und weiteren Spezialistinnen und Spezialisten sowie die Zusammenarbeit mit ihnen in Projekten gemäss Ziff. 10.

3.2 Im Suchmaschinenmarketing kann Das Habitat benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber betreuen, ohne den Interessen eines Auftraggebers Vorrang zu geben. Es werden keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder Gebiete erbracht, es sei denn, die Exklusivität wird explizit vergütet.

3.3 Art und Umfang der Dienstleistungen werden vertraglich festgehalten. Änderungen im Projektumfang oder in der Funktionalität werden rechtzeitig kommuniziert, sind vom Auftraggeber zu genehmigen und werden nach Aufwand verrechnet (Change-Requests).

3.4 Entwicklungsphase, Prototyp und Change-Requests: Nach Abschluss der Konzeptions- und Designphase stellt Das Habitat einen Prototyp (interaktiver Entwurf) zur Abnahme bereit; der abgenommene Prototyp bildet die verbindliche Umsetzungsgrundlage. Änderungen, die nicht im abgenommenen Prototyp enthalten sind, gelten als Change-Requests und werden zusätzlich verrechnet. Technisch oder rechtlich zwingende Anpassungen bleiben vorbehalten; Das Habitat informiert rechtzeitig.

4. Mitwirkung

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Das Habitat die vertraglichen Leistungen erbringen kann, insbesondere alle erforderlichen Informationen zu erteilen.

4.2 Der Auftraggeber prüft alle Leistungen unverzüglich, innerhalb von 10 Tagen, und rügt Mängel umgehend schriftlich. Nimmt Das Habitat auf Wunsch eine Fehlersuche vor und liegt kein Fehler bzw. keiner im Verantwortungsbereich von Das Habitat vor, kann der Aufwand in Rechnung gestellt werden.

4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Das Habitat von der Leistungspflicht befreit. Leistet Das Habitat dennoch, kann der Aufwand entsprechend den gültigen Angebotspreisen in Rechnung gestellt werden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, in Schweizer Franken (CHF), exkl. MWST. Für Kurse und Veranstaltungen gilt Ziff. 9.3.

5.2 Für vereinbarte und bestätigte Aufträge werden allfällige Preisänderungen mit dem Auftraggeber ausgehandelt. Unterhaltsarbeiten, Weiterentwicklungen und Autorenkorrekturen werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Aufwand berechnet.

5.3 Die Verrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen; diese werden monatlich ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Erste Rechnung nach der ersten Konzeptpräsentation oder spätestens nach einem Monat; weitere Rechnungen monatlich bis Projektabschluss; Schlussrechnung nach dem Go-Live. Bei Entwicklungsleistungen sind 50 % der veranschlagten Kosten beim Start fällig. Bei Neukunden kann Das Habitat 50 % der Projektkosten im Voraus in Rechnung stellen.

5.4 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.

5.5 Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren in Schweizer Franken zu leisten. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden speziell vereinbart.

5.6 Werden Leistungen Dritter über Das Habitat abgerechnet und gerät der Auftraggeber in Verzug, ist Das Habitat nach vorgängiger Information berechtigt, die betroffenen Leistungen sofort zu sistieren. Die Wiederaufnahme erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen.

5.7 Bei Zahlungsverzug behält sich Das Habitat die sofortige Einstellung ihrer Leistungen vor und ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p. a. zu verrechnen.

5.8 Das Recht auf Verrechnung offener Forderungen aus direkten Leistungen von Das Habitat mit anderen Forderungen oder Leistungen des Auftraggebers wird ausdrücklich vorbehalten.

6. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

6.1 Während der Vertragsdauer stehen dem Auftraggeber sämtliche von Das Habitat geschaffenen Inhalte zur Nutzung zur Verfügung. Die Urheberrechte und allfällige weitere Immaterialgüterrechte verbleiben bei Das Habitat.

6.2 Beabsichtigt der Auftraggeber, eine konzipierte und betreute Kampagne zu übernehmen und unter eigener Regie zu betreiben, sind die Abtretung der zugehörigen Rechte sowie der Aufwand für die Übertragung zu vergüten. Nach ordentlicher Beendigung des Vertrages (Ziff. 8.1) ist die Übernahme unter diesen Bedingungen möglich, nicht aber bei einer Beendigung gemäss Ziff. 8.2.

6.3 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gesamtbeträge erwirbt der Auftraggeber ein uneingeschränktes, zeitlich und geografisch unbegrenztes Nutzungsrecht an den individuellen Leistungen (z. B. Konzept, Applikation, Website, Creatives) für den in der Offerte beschriebenen Zweck. Ausgenommen sind Leistungen und Komponenten Dritter (z. B. externe Technologien, Lizenzen, Plugins, Bild- und Schriftlizenzen).

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Das Habitat gewährleistet, dass die Leistungen gemäss der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können. Für Online-Marketing-Leistungen wird keine Garantie für bestimmte Ranking-Positionen, Reichweiten oder Umsätze erteilt. Für Technologie- und Entwicklungsleistungen wird fachgerechte Erbringung gewährleistet; keine Gewähr besteht für die Funktionsfähigkeit bei Änderungen der Systemumgebung (Browser, Betriebssystem, Plattform, API) oder für Leistungen Dritter.

7.2 Das Habitat haftet für weitere Schäden und Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.3 Die Beweislast für Mängel, das Verschulden von Das Habitat und für die rechtzeitige schriftliche Mängelrüge liegt beim Auftraggeber.

7.4 Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm bereitgestellten Begriffe und Inhalte allein verantwortlich. Das Habitat prüft nicht, ob diese Inhalte Rechte Dritter verletzen.

7.5 Das Habitat behält sich vor, offensichtlich rechtswidrige Aufträge abzulehnen, führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Inhalte durch.

7.6 Der Auftraggeber hält Das Habitat hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die aus unzulässigen oder mit Rechten Dritter belasteten Inhalten entstehen, vollumfänglich schadlos.

7.7 Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn Hindernisse auftreten, die Das Habitat trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann, sowie für Vorkommnisse höherer Gewalt (z. B. Stromausfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen, Naturereignisse).

8. Vertragslaufzeit, Kündigung, Pausierung

8.1 Die Laufzeit wird vertraglich vereinbart. Falls nichts anderes vereinbart wird, gilt für laufende Mandate eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Danach kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat aufgelöst werden.

8.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (u. a. Zahlungseinstellung, Insolvenz, Verstoss gegen wesentliche Vertragspflichten wie die Geheimhaltung nach Ziff. 13).

8.3 Eine Pausierung eines Online-Marketing-Mandats ist einmal pro Kalenderjahr für maximal 90 Kalendertage möglich.

9. Kurse, Workshops und Veranstaltungen

9.1 Diese Bestimmungen gelten für Kurse, Workshops, Talks, Live-Demos und weitere Veranstaltungen von Das Habitat, unabhängig davon, ob sich Firmen oder Privatpersonen anmelden.

9.2 Die Anmeldung erfolgt über das Formular auf der Website oder per E-Mail und ist verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch Das Habitat zustande. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben.

9.3 Es gelten die Preise gemäss Ausschreibung. Der Kursbetrag ist vor Kursbeginn zu bezahlen; erst mit dem Zahlungseingang ist der Platz reserviert.

9.4 Eine Abmeldung ist schriftlich mitzuteilen. Bis 14 Tage vor Kursbeginn ist sie kostenlos, danach werden 50 % und ab 3 Tagen vor Kursbeginn 100 % des Kursbetrags fällig. Eine Ersatzperson kann jederzeit ohne Zusatzkosten teilnehmen.

9.5 Für jeden Kurs gilt die in der Ausschreibung genannte Mindestzahl an Teilnehmenden. Wird sie nicht erreicht oder kann ein Kurs aus wichtigen Gründen (z. B. Ausfall der Kursleitung, höhere Gewalt) nicht stattfinden, informiert Das Habitat so früh wie möglich, bei zu wenig Anmeldungen spätestens 7 Tage vor Kursbeginn, und schlägt ein neues Datum vor oder erstattet bereits bezahlte Beträge vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Anpassungen von Programm, Ort oder Kursleitung bleiben vorbehalten.

9.6 Kursunterlagen (z. B. Prompts, Vorlagen, Werkzeuge, Präsentationen) sind urheberrechtlich geschützt und werden zur Nutzung für die eigene Firma bzw. den eigenen Gebrauch lizenziert. Weitergabe, Verkauf und Veröffentlichung sind nicht gestattet.

9.7 Die Teilnehmenden arbeiten mit ihren eigenen Geräten, Programmen und Konten. Allfällige Kosten für Software und KI-Abonnements sind im Kursbetrag nicht enthalten, sofern in der Ausschreibung nichts anderes steht. Da KI-Werkzeuge sich laufend verändern, kann Das Habitat keine bestimmten Ergebnisse garantieren.

9.8 Für kostenlose Veranstaltungen wie den KI-Talk ist eine Anmeldung erwünscht. Die Platzzahl ist beschränkt.

9.9 An Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen für die Kommunikation von Das Habitat entstehen. Wer nicht erkennbar abgebildet werden möchte, teilt dies vor Ort oder per E-Mail mit.

9.10 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt Das Habitat keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

10. Zusätzliche Bestimmungen für Designerinnen, Designer und Experts

10.1 Diese Bestimmungen gelten zusätzlich für Designerinnen, Designer, Kursleitende und weitere Spezialistinnen und Spezialisten, die über Das Habitat Aufträge, Kurse oder Projekte übernehmen (im Folgenden «Experts»). Experts arbeiten als selbständige Auftragnehmende; ein Arbeitsverhältnis entsteht nicht.

10.2 Das Habitat kuratiert die Experts auf der Plattform. Ein Anspruch auf Aufnahme, Aufträge oder ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht. Profilangaben (z. B. Name, Bild, Kurzbiografie, Referenzen) werden nur mit Einwilligung veröffentlicht; die Experts sind für deren Richtigkeit verantwortlich und können Anpassungen oder die Entfernung jederzeit verlangen.

10.3 Je nach Projekt schliesst Das Habitat den Vertrag mit dem Kunden ab und beauftragt Experts als Subunternehmer, oder Das Habitat vermittelt einen direkten Vertrag zwischen Kunde und Expert. Rolle, Leistungsumfang, Termine, Vergütung und eine allfällige Vermittlungsprovision werden pro Projekt schriftlich festgehalten. Das Habitat zahlt marktübliche Honorare.

10.4 Experts erbringen ihre Leistungen fachgerecht, sorgfältig und termingerecht. Absehbare Verzögerungen oder Probleme melden sie Das Habitat umgehend.

10.5 Experts legen gegenüber Das Habitat und den Kunden offen, welche KI-Werkzeuge sie einsetzen. Sie beachten die Bedingungen der Anbieter, geben vertrauliche Kundendaten und Personendaten nur mit Zustimmung des Kunden in KI-Dienste ein, prüfen KI-Ergebnisse vor der Abgabe und beachten allfällige Kennzeichnungspflichten.

10.6 Experts versichern, über alle Rechte an den von ihnen gelieferten Inhalten zu verfügen. Die Nutzungsrechte gehen im Umfang von Ziff. 6 auf den Kunden über, soweit dies für das Projekt erforderlich ist. Experts dürfen ihre Arbeiten in Absprache mit Das Habitat und dem Kunden als Referenz zeigen.

10.7 Kunden, die über Das Habitat vermittelt wurden, werben Experts während des Projekts und während 12 Monaten danach nicht ohne Absprache mit Das Habitat für gleichartige Leistungen ab.

10.8 Die Bestimmungen zur Geheimhaltung (Ziff. 13) und zum Datenschutz (Ziff. 14) gelten für Experts sinngemäss. Bei Bedarf schliessen sie einen Auftragsbearbeitungsvertrag ab.

10.9 Das Manifest zur Zusammenarbeit (Ziff. 11) ist für Experts verbindlich. Bei wiederholten oder schweren Verstössen kann Das Habitat die Zusammenarbeit beenden und das Profil entfernen.

11. Manifest zur Zusammenarbeit

Das Habitat ist ein Lebensraum für Menschen, die mit KI gestalten. Wer hier arbeitet, lehrt oder lernt, teilt diese Haltung:

  • Der Mensch entscheidet. KI ist Werkzeug und Verstärker. Urteil, Verantwortung und Geschmack bleiben bei uns.
  • Wir arbeiten transparent. Wir sagen offen, wo und wie KI im Spiel ist.
  • Qualität vor Tempo. Schneller ist nur gut, wenn es auch besser wird.
  • Wir respektieren fremde Arbeit. Wir kopieren keine Werke anderer und achten Urheberrechte – auch wenn eine Maschine es leicht machen würde.
  • Wir teilen Wissen. Erfahrungen, Fehler und Werkzeuge gehören auf den Tisch, nicht in die Schublade.
  • Wir gehen sorgsam mit Daten um. Was uns anvertraut wird, schützen wir.
  • Wir arbeiten fair. Klare Absprachen, marktübliche Honorare, pünktliche Zahlungen.
  • Widerspruch ist erwünscht. Gute Arbeit entsteht im Austausch, nicht im Echo.

12. Bild- und KI-Rechte

Das Habitat verwendet sowohl lizenzierte Inhalte aus Bilddatenbanken als auch mittels Künstlicher Intelligenz (KI) generiertes Bild- und Videomaterial. Bei Bilddatenbanken gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter. Für KI-generierte Inhalte übernimmt Das Habitat keine Gewähr hinsichtlich der Freiheit von Rechten Dritter; der Auftraggeber wird informiert und trägt die Verantwortung für die rechtliche Prüfung vor der Veröffentlichung. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material versichert dieser, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen.

13. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Pflicht gilt während der gesamten Vertragsdauer und während zwei Jahren nach Beendigung. Das Habitat ist berechtigt, in Absprache mit dem Auftraggeber auf realisierte Projekte hinzuweisen (Referenznennung, Screenshots, Logo, Verlinkung).

14. Datenschutz

Soweit Das Habitat im Rahmen eines Auftrages Personendaten bearbeitet, beachtet Das Habitat das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei Bedarf wird ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV/DPA) abgeschlossen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen seitens des Auftraggebers ist dieser selbst verantwortlich. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf dashabitat.ch.

Für Fragen zum Datenschutz ist erreichbar: Mark Soldini, info@dashabitat.ch, OVA Design, Im Egge 4, 8132 Egg.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von OVA Design (Das Habitat). Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG). Zwingende Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.

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